Was steht einem zu, wenn man pflegender Angehörige ist?

Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt. Viele nehmen die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch. Ein großer Teil jedoch wird allein von den Angehörigen gepflegt. Was steht einem zu, wenn man pflegender Angehörige ist? Bekomme ich überhaupt etwas, wenn ich meinen Mann, Mutter oder Vater zu Hause pflege? Diese Fragen beschäftigen viele. Wir versuchen hier einen kurzen Abriss darzustellen.

Wenn jemand als pflegende Angehörige eingetragen ist, wird er auch gefragt, wie viele Stunden pro Woche man tätig ist. Das hat mehrere Gründe. Zum einen geht es hier darum, sicher zu stellen, dass die Pflege gesichert ist. Zum anderen besteht die Möglichkeit für diese Zeit Rentenversicherungsbeiträge zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass man weniger als 100% arbeitet, weil nur so hat man wirklich die Zeit für die Pflegetätigkeit.

Das Pflege anstrengend ist, wissen alle die pflegen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber auch eine Möglichkeit geschaffen, sich, als pflegende Angehörige, zumindest ein paar Stunden „Urlaub“ von der Pflege zu gönnen. Das ist mit der sogenannten Verhinderungspflege möglich. Jeder Pflegebedürftiger hat Anspruch auf diese Leistung. Voraussetzung ist, dass man zumindest Pflegegrad 2 hat und Pflegegeld seit 6 Monaten bekommt. Verhinderungspflege kann man tageweise und stundenweise, z.B. 3 Stunden am Nachmittag organisieren. Wie funktioniert das in der Praxis?  Zuallererst man muss diese Leistung bei der Pflegekasse beantragen. Dazu reicht es ein formloser Antrag oder ein Telefonanruf. Viele Angehörige bekommen bei ihren Krankenkassen eine Information, dass sie das machen können, wenn sie zum Beispiel in Urlaub fahren. „Wir fahren aber nicht in Urlaub, wie soll das gehen, wer kümmert sich dann um meinen Mann?“

In solchen Fällen ist auch Kurzzeitpflege möglich. Diese wird auch von der Pflegekasse bezuschusst. Alle Pflegeheime bieten Kurzzeitpflegeplätze an. Diese sind, besonders im Sommer heiß begehrt, deswegen empfehlt sich eine rechtzeitige Reservierung, meist schon einige Monate vor dem geplanten Urlaub.  Die andere Option ist, sich für diese Zeit eine sogenannte 24 Stunden Pflegehilfe zu organisieren. Auch da muss man rechtzeitig nachfragen. Vorteil dieser Lösung ist, dass die Pflegebedürftigen in der gewohnten Umgebung bleiben können. Es macht einen Sinn, damit zumindest eine bis zwei Woche vor dem Urlaub anfangen und nach dem Urlaub noch eine bis zwei Wochen beibehalten. Nur so ist dr Urlaubseffekt nicht gleich verpufft.

Sollte sich akut ergeben, dass ein Familienmitglied pflegebedürftig ist, haben die Angehörige die Möglichkeit, bis zu 10 Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren, oder diese selbst übernehmen. In dieser Zeit hat man Anspruch auf ein Pflegeunterstüzungsgeld. Des Weiteren, können sie sich auch von der Arbeit bis zu 6 Monate vollständig oder teilweise frei stellen zu lassen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 1 in häuslichen Umgebung pflegen. Dies ist bis zu 24 Monaten verlängerbar, wenn man in dieser Zeit mindestens 15 Stunden pro Woche arbeitet. Es ist auch vorgesehen sich eine bis zu dreimonatiger vollständiger oder teilweiser Auszeit zu nehmen, um einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase zu begleiten. Das ist auch möglich, wenn sich der nahe Angehörige in einem Hospiz befindet. Ein Pflegegrad ist hier nicht notwendig.

Lassen Sie sich beraten, wir unterstützen Sie gerne:

Danuta Stahlberger Dipl. Pflegewirtin (FH), Dipl. Oec.
Monika Marschall Dipl. Pflegewirtin (FH)

Stahlberger Pflege &Seniorenberatung
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