Die 24 Stunden Pflege

Einen Angehörigen zu Hause zu pflegen ist nicht einfach. Meistens sind das die nächsten Familienmitglieder, wie Ehefrauen und Ehemänner, oft auch Kinder, die die Pflege übernehmen. Die Mehrheit der Pflegenden sind Frauen.

Wir sprechen oft mit den Frauen, die ihre Männer pflegen, dabei sind beide weit über 80 Jahre alt. Mit 84 Jahren als Vollzeit Pflegekraft, oft mit Überstunden und Nachtarbeit tätig zu sein, kann sich im Normalfall niemand vorstellen. Das passiert aber immer wieder, wenn man eigene Angehörige versorgen muss.

In solchen Situationen ist es sehr wichtig sich rechtzeitig Unterstützung zu holen, um nicht selbst auch krank zu werden. Die Möglichkeiten sind vielfältig.

Eine davon das ist die sog. 24 Stunden Pflege, also eine Person, die gemeinsam mit im Haushalt lebt und die Pflege und Versorgung teilweise oder ganz übernimmt. Meist kommt noch dazu ein Pflegedienst, der die sogenannte Behandlungspflege durchführt. Damit sind Medikamentengabe, Wundversorgung, Spritzen oder Anziehen von Antithrombosestrümpfe gemeint. Das alles sind Leistungen der Krankenkasse und müssen vom Hausarzt verordnet werden. Der Pflegedienst kann auch die Körperpflege, wie Duschen oder Baden übernehmen. Diese müssen dann über die Sachleistungen aus der Pflegeversicherung finanziert werden.

Die nächste Möglichkeit ist die Tagespflege. Morgens werden die Senioren von zu Hause abgeholt und verbringen den Tag in einer Tagespflegeeinrichtung. Die Pflegeversicherung stellt auch hier, zweckgebunden, das Geld zu Verfügung.

Pflegende Angehörige haben auch die Möglichkeit sich Entlastung über die Verhinderungspflege zu holen. Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn pflegende Angehörige verreisen möchten oder einfach einige Stunden Freizeit benötigen, um einzukaufen, zum Arzt zu gehen, oder einfach zu entspannen. Wenn man Urlaub plant und die pflegebedürftigen Angehörigen nicht zur Kurzzeitpflege in ein Pflegeheim geben wollen, kann man die Urlaubszeit auch Mithilfe der sog.  24 Stunden Pflegekräften überbrücken. Dabei empfiehlt es sich alles rechtzeitig in die Wege zu leiten, damit dieser Einsatz etwa 2 Wochen vor dem geplanten Urlaub beginnen kann und ca. 2 Wochen nach der Rückkehr vom Urlaub endet. Diese Vorgehensweise hat den Vorteil, dass sie beruhigt in den Urlaub gehen können, die Pflegekraft eingearbeitet ist und die -pflegebedürftigen Angehörigen sich an die neue Pflegesituation gewöhnt haben. Wenn sie vom Urlaub zurückkommen, haben sie noch ein paar Tage „frei“ von der Pflege, um den Urlaub nicht gleich verpuffen zu lassen.

Und als pflegende Angehörige denken sie daran auch für sich selbst zu sorgen. Lassen sie sich beraten, wir finden gemeinsam eine passende Lösung.

Danuta Stahlberger Dipl. Pflegewirtin (FH), Dipl. Oec.
Monika Marschall Dipl. Pflegewirtin (FH)

Stahlberger Pflege &Seniorenberatung
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